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Leuchtweitenregulierung

Die barchetta verfügt nicht über eine Leuchtweitenregulierung, weder automatisch noch manuell.

Es geistert immer das Datum 1.1.1990 herum, ab dem jedes Fahrzeug sowas haben muss. Stimmt aber so nicht. Zuständig dafür ist die ECE-R48. Interessant sind hier die Seiten 39-42 und 120. Erfüllt das Fahrzeug die Vorschriften 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 dann benötigt es keine Leuchtweitenregulierung. Ansonsten ist eine LWR zwingend vorgeschrieben. Und da man die barchetta nicht so beladen darf, dass eine Regulierung nötig wäre, hat sich der Fall. Der Auf Seite 39 geforderte Aufkleber ist der mit dem Winkelsymbol bei den Scheinwerfern.

Der Witz ist nun, dass barchetta-Kollegen schon die TÜV-Plakette wegen fehlender Leuchtweitenregulierung verweigert wurde. Wenn Euch das passiert: Hinweis auf die ECE-R48 sollte genügen!